Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anbieter: Moritz Enderle · Schlüsseldienst Niederbayern, Waldblickweg, 94535 Eging am See
§ 1 Geltungsbereich, Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Aufsperr-, Türöffnungs-, Autoöffnungs-, Schloss-, Zylinder- und Sicherheitstechnikleistungen sowie damit zusammenhängende Lieferungen von Material zwischen Moritz Enderle (Schlüsseldienst Niederbayern) – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und dem Auftraggeber.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich des Schlüssel- und Aufsperrdienstes, insbesondere das Öffnen zugefallener und abgeschlossener Türen, das Öffnen von Kraftfahrzeugen, den Austausch von Schlössern und Schließzylindern sowie die Montage von Sicherheitstechnik.
(2) Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Öffnung bzw. Ausführung. Es wird darauf hingewiesen, dass eine beschädigungsfreie Öffnung angestrebt, aber nicht in jedem Fall garantiert werden kann. Ist eine zerstörungsfreie Öffnung mit verhältnismäßigem Aufwand nicht möglich (etwa bei blockierten, manipulierten, aufgebohrten oder besonders gesicherten Schlössern), kann eine invasive Öffnung (z. B. Aufbohren des Zylinders) erforderlich werden. Der Auftragnehmer weist hierauf vor Ausführung hin und führt eine solche Öffnung nur nach Zustimmung des Auftraggebers durch.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme.
(2) Der Auftraggeber gibt sein Angebot in der Regel telefonisch ab, indem er die Situation schildert und den Einsatz anfragt. Der Auftragnehmer nennt daraufhin – soweit die Angaben eine belastbare Einschätzung zulassen – einen Festpreis. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber diesen Festpreis annimmt und den Auftrag erteilt (telefonisch oder vor Ort).
(3) Stellt sich die Lage vor Ort abweichend von den telefonischen Angaben dar (z. B. Sicherheitszylinder statt einfachem Profilzylinder, zusätzlich abgeschlossene statt nur zugefallener Tür), teilt der Auftragnehmer dies vor Beginn der Arbeiten mit und nennt den geänderten Preis. Die Arbeiten werden erst nach erneuter Zustimmung des Auftraggebers fortgesetzt.
§ 4 Preise, Festpreis und Anfahrt
(1) Maßgeblich ist der vor Beginn der Arbeiten vereinbarte Festpreis. Dieser versteht sich, soweit nicht anders angegeben, inklusive Anfahrt innerhalb des Einsatzgebiets und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Abgerechnet wird zum vereinbarten Festpreis, nicht im Zeittakt.
(2) Zusätzlicher, im Festpreis nicht enthaltener Aufwand (insbesondere Materialkosten für ausgetauschte Schlösser/Zylinder, invasive Öffnung, Mehraufwand aufgrund vorheriger Fremdöffnungsversuche) wird nur berechnet, wenn er dem Auftraggeber vorab benannt und von diesem freigegeben wurde.
(3) Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge werden, soweit sie anfallen, vor der Anfahrt am Telefon genannt und sind im Festpreis bereits enthalten.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung
(1) Die Vergütung ist mit Abschluss der Leistung und Rechnungsstellung vor Ort fällig. Zahlung ist bar, per EC-Karte oder Kreditkarte möglich.
(2) Der Auftraggeber erhält eine ordnungsgemäße Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer.
§ 6 Legitimations- und Berechtigungsnachweis
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt und aus Gründen des Missbrauchsschutzes verpflichtet, vor der Öffnung die Berechtigung des Auftraggebers zu prüfen. Der Auftraggeber weist auf Verlangen nach, dass er zur Öffnung berechtigt ist (z. B. durch Personalausweis mit Meldeanschrift, Fahrzeugschein oder einen geeigneten Beleg).
(2) Kann oder will der Auftraggeber die Berechtigung nicht nachweisen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung zu verweigern. Eine bis dahin erbrachte Anfahrt kann in diesem Fall in Rechnung gestellt werden, sofern der Auftraggeber hierauf zuvor hingewiesen wurde.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Wird der Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. telefonisch) oder außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. in der Wohnung des Verbrauchers) geschlossen, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Es gilt die folgende
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Moritz Enderle · Schlüsseldienst NiederbayernWaldblickweg, 94535 Eging am See
Telefon: +49 8544 5813107
E-Mail: info@drohnen-niederbayern.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 356 Abs. 4 BGB)
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig bestätigt hat, dass er Kenntnis davon hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.
Hinweis für Notfall- und Soforteinsätze: Da Aufsperr- und Türöffnungsleistungen typischerweise die sofortige Ausführung erfordern, holt der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten das ausdrückliche Verlangen des Verbrauchers ein, dass mit der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, verbunden mit der Bestätigung der vorstehenden Kenntnisnahme. Ist die Leistung anschließend vollständig erbracht, besteht kein Widerrufsrecht mehr. Wird der Vertrag vor vollständiger Erbringung widerrufen, schuldet der Verbraucher Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung nach Maßgabe des § 357a Abs. 2 BGB.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Moritz Enderle · Schlüsseldienst Niederbayern, Waldblickweg, 94535 Eging am See, E-Mail: info@drohnen-niederbayern.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ______________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*): ______________________________
Name des/der Verbraucher(s): ______________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________
Datum: __________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 8 Mängel und Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftragnehmer haftet für Mängel seiner Leistung nach den Vorschriften des Werk- bzw. Dienstvertrags- und Kaufrechts, je nach Art der geschuldeten Leistung.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb der gesetzlichen Fristen, anzuzeigen. Gegenüber Unternehmern gilt die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des § 377 HGB.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie bleibt unberührt.
§ 10 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen. Die frühere Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Juli 2026