Zwangsöffnung von Wohnungen und Gewerberäumen
Wir öffnen im Auftrag von Gerichtsvollziehern, Behörden und Verwaltungen. Schonend, zuverlässig und auf Wunsch mit anschließendem Schlosswechsel.
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Öffnung im Auftrag
Eine Zwangsöffnung ist die Öffnung eines Objekts, zu dem der Bewohner keinen Zutritt gewährt, etwa bei Räumung oder Vollstreckung. Wir führen sie auf Anweisung der beauftragenden Stelle durch, sachlich und möglichst ohne Schaden.
Unsere Leistungen
Schonende Öffnung
Wir öffnen die Tür mit professionellem Werkzeug, so weit möglich ohne Beschädigung.
Schlosswechsel danach
Auf Wunsch tauschen wir den Zylinder gleich nach der Öffnung und übergeben die neuen Schlüssel.
ZylinderwechselTür gesichert
Muss die Tür dabei weichen, hinterlassen wir sie gesichert und verschlossen.
Was wir für den Auftrag brauchen
- Auftrag des Gerichtsvollziehers, der Behörde oder des Berechtigten
- Adresse und Termin oder Zeitfenster
- Ansprechpartner vor Ort
- Hinweis auf Besonderheiten, zum Beispiel Sicherheitstür
FAQ
Wer darf eine Zwangsöffnung beauftragen?
Gerichtsvollzieher und Behörden im Rahmen ihrer Befugnis sowie Berechtigte mit entsprechendem Nachweis. Ohne Auftrag oder Nachweis öffnen wir nicht.
Wird die Tür beschädigt?
Wir öffnen so schonend wie möglich. Muss das Schloss ausnahmsweise weichen, ersetzen wir es auf Wunsch gleich.
Wie läuft die Abrechnung?
Gewerbliche Auftraggeber zahlen auf Rechnung. Den Festpreis nennen wir vorab.
Wie schnell sind Sie vor Ort?
Rund um die Uhr erreichbar. Für geplante Einsätze vereinbaren wir ein festes Zeitfenster.
Zwangsöffnung beauftragen?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns Objekt und Termin. Wir bestätigen Ihnen den Festpreis.
